
UNTERRICHT
Die nachstehenden Unterrichtsbedingungen treten mit Teilnahme am Unterricht in Kraft. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(1)
Ablauf und Kosten
Der Unterricht findet wöchentlich statt.
Dauer und Monatsbeitrag ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
Die Gebühren sind am 15. jedes laufenden Monats per Dauerauftrag zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden EUR 4,00 für jede Mahnung berechnet.
(2)
Schulferien / Feiertage / Krankheit
In den Schulferien (Ferienregelung der Gemeinde Keltern) und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Ausfälle, welche durch den Schüler / die Schülerin bedingt sind (z.B. Krankheit, Urlaub, usw.) werden nicht nachgeholt. Bei Symptomen des Schülers / der Schülerin, welche auf eine ansteckende Krankheit hindeuten, steht es dem Lehrer frei, den Unterricht abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Eine Berechnung findet unabhängig hiervon statt.
Krankheitsbedingte Ausfälle seitens des Lehrers werden im Umfang von jährlich zwei
Unterrichtseinheiten nicht nachgeholt. Eine Berechnung findet unabhängig hiervon statt.
Darüberhinausgehende, durch den Lehrer bedingte Fehlzeiten werden nachgeholt bzw. in Absprache mit dem Schüler / der Schülerin nicht berechnet.
(3)
Kündigung
Kündigungen sind schriftlich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30. April, 31. August und 31. Dezember eines jeden Jahres möglich.
Der Lehrer kann das Unterrichtsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.
